Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Begründung
Parole

Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden online gekauft. Wer online etwas kaufen will, muss sich mit Benutzername, Passwort usw. identifizieren. Bisher gibt es für diese Identifizierung keine spezifischen Regeln und keinerlei Sicherheitsgarantie vonseiten des Bundes.

Um diese Lücke zu füllen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) erarbeitet. Damit soll die Identifizierung der Personen im Internet so geregelt werden, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Bundesrat und Parlament führen für ihre Vorlage Folgendes an: Auch wenn die technische Umsetzung der Systeme tatsächlich Dritten (Unternehmen, Kantonen und Gemeinden) überlassen wird, bleibt der Bund alleiniger Garant von deren Sicherheit und Zuverlässigkeit. Der Datenschutz wird gestärkt und geht über das übliche Mass hinaus. Persönliche Daten werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Inhaberin oder des Inhabers der elektronischen Identität (E-ID) weitergegeben. Und diese Daten können einzig für die Identifizierung verwendet werden. Zudem werden nur die für eine spezifische Transaktion erforderlichen Daten weitergegeben (z. B. ob eine Person, die alkoholische Getränke kaufen will, volljährig ist oder nicht) und nicht alle Daten, die mit der E-ID verknüpft sind. Wer keine E-ID haben will, ist auch nicht dazu verpflichtet.

Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft, so die Haltung der Jungfreisinnigen Schweiz, die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität.

Wir sagen Ja