Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur
Begründung
Parole
Schweizer Privatsender und Streamingdienste müssen mit dem neuen Filmgesetz mind. 30% ihres Filmkatalogs mit europäischen Filmen füllen und diese Filme besonders kennzeichnen. Diese europäischen Filme müssen keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen. Damit fällt die Freiheit von uns Medienkonsumierenden, zu schauen, was uns gefällt, ohne Not einer sinnlosen Quote zum Opfer. Es droht zudem die grosse Gefahr, dass künftig auch andere Akteure (z.B. Spotify, Apple Music) gezwungen werden, mind. 30% europäische Inhalte anzubieten.
Zudem werden mit dem neuen Filmgesetz private Unternehmen erstmals gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Das neue Filmgesetz gehört als gefährlicher Präzedenzfall abgelehnt.