Bundesgesetz vom 03. März 2021 über das Verhüllungsverbot

Begründung
Parole

Seit mehreren Jahren wird über ein Verhüllungsverbot diskutiert. Die Kantone Tessin und St. Gallen haben die Gesichtsverhüllung verboten. Zudem gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen oder Sportanlässen.

Nun hat ein Komitee die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” lanciert. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants, in Amtsstellen oder in der freien Natur. Ausnahmen wären nur möglich in Gotteshäusern und aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.

Bundesrat und Parlament sind gegen ein schweizweites Verbot. Ihrer Ansicht nach geht die Initiative zu weit. Vor allem, weil die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstellt. Zudem ist es in diesem Bereich Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Sie kennen die lokalen Verhältnisse am besten. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.

Wir, die Jungfreisinnigen Schweiz, lehnen die Initiative “Ja zum Verhüllungsverbot” ab. Die Gesichtsverhüllung ist ein Randphänomen. Ein schweizweites Verbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet dem Tourismus und hilft den betroffenen Frauen nicht.

Wir sagen Nein